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ANTRAG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 DER BSG CHEMIE LEIPZIG

01.07.16 in News

Chemie Leipzig Herrengedeck

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. Juni 2016 stellte Herrengedeck den Antrag zur Aufnahme der Parole „Nur ein Leutzscher ist ein Deutscher“ in die Erweiterte Stadionordnung der BSG Chemie Leipzig. Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Antrag:
Der Vorstand wird verpflichtet, bis zum ersten Spieltag der Saison 2016/2017 in die Erweiterte Stadionordnung (Punkt 4: „Sprüche / Aufdrucke / Sonstiges“) die Parole „Nur ein Leutzscher ist ein Deutscher“ (im Folgenden „NeLieD“ benannt) aufzunehmen und in spielvorbereitenden Absprachen mit dem Ordnungsdienst auf diese Ergänzung hinzuweisen.

Begründung:
Die „Erweiterte Stadionordnung“ umfasst eine Auflistung von explizit im Stadion verbotenen Kleidungsmarken, Symbolen, Sprüchen und Parolen. Sie dient als „Handbuch“ für alle Besucher und den Ordnungsdienst, als verbindliche Vorgabe bei der Beurteilung, ob eine Verletzung der Stadionordnung vorliegt.
Die Stadionordnung verbietet in §5, Punkt 2a „Parolen kundzutun, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer Herkunft … zu diffamieren“.
In einer wissenschaftlichen Analyse von „NeLieD“ wird der diffamierende Charakter der Parole nachgewiesen. Auszug: „Das fokussierende ,nur‘ schließt automatisch alle Nichtleutzscher von dieser positiv konnotierten Eigenschaft aus. … Es rekurriert unverhohlen auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und stellt sich damit gegen alle Nichtdeutschen. Nationalstolz und Nationalismus gehen Hand in Hand mit abwertenden Einstellungen und Diskriminierung gegenüber Menschen anderer Gruppenzugehörigkeiten (etwa gegenüber Schwarzen, Muslimen, Migranten, Flüchtlingen).“ Damit fällt „NeLieD“ zweifelsfrei unter §5, Punkt 2a der Stadionordnung.
Trotz Appell von Vereinsseite (siehe u. a. „Chemie und der AKS – weiterhin kein Platz für Stumpfsinn!“, Mitteilung vom 16.12.2014) und einer Übereinstimmung der übergroßen Mehrheit der Fanclubs der BSG Chemie zum Verzicht auf „NeLieD“ (Treffen vom 22.04.2016) kommt es regelmäßig zu Rufen der Parole im Stadion. Diskursive Einflussnahmen erwiesen sich über einen längeren Zeitraum als vergeblich. Nichts spricht dafür, dass in Zukunft auf das Rufen der Parole freiwillig verzichtet werden wird.
Eine offizielle Handhabe gegen das Rufen ist also dringend notwendig. Eine Aufnahme von „NeLieD“ in die Erweiterte Stadionordnung gibt Besuchern und Ordnungsdienst eine rechtssichere Grundlage, um das Rufen der Parole zu unterbinden bzw. zu ahnden.

Anlage:
Analyse des Fangesangs „Nur ein Leutzscher ist ein Deutscher“ von Dr. Robert Feustel, Universität Leipzig, April 2016

Vorgeschichte:
Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat, 26. März 2016

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